Betriebliche Erste Hilfe
Gesetzlich vorgeschrieben. Praxisnah umgesetzt.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, ausreichend Ersthelfer auszubilden und zu benennen. Als von der VBG-QSEH ermächtigte Stelle (Kennziffer: 8.2384) sorgen wir dafür, dass Sie und Ihre Mitarbeiter im Ernstfall auch wirklich handlungssicher sind. Unsere Kurse werden nach den Vorgaben der DGUV Grundsatz 304-001 durchgeführt - praxisnah statt trockener Pflichtübung.
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Das Risiko, das viele Betriebe unterschätzen
Verstoß gegen die DGUV Vorschrift 1
Ohne ausreichend ausgebildete Ersthelfer verstoßen Sie gegen die Grundsätze der Prävention nach DGUV Vorschrift 1 – mit Bußgeldern und Haftungsrisiken, die im Ernstfall teuer werden können.
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Der Ablauf, den kaum jemand auf dem Schirm hat
Ihre Ersthelfer-Nachweise laufen alle zwei Jahre ab – meist genau dann, wenn Sie es am wenigsten erwarten. Wird die Frist verpasst, sind Ihre Mitarbeitenden plötzlich nicht mehr offiziell als Ersthelfer anerkannt.
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Ein Schein allein rettet kein Leben
Viele Kurse laufen als reiner Frontalunterricht ab. Am Ende halten die Teilnehmenden ein Zertifikat in der Hand – aber im Ernstfall zögern sie trotzdem, weil sie es nie wirklich geübt haben.
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Durchgeführt nach DGUV G 304-001
Vollständig anerkannte Aus- und Fortbildung nach den Vorgaben der zuständigen Unfallversicherungsträger.
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Handlungsfähigkeit statt nur Zertifikat
Unser Ziel ist nicht, dass Ihre Mitarbeitenden einen Schein in der Schublade haben – sondern dass sie im Ernstfall wirklich handeln. Deshalb setzen wir auf echte Übungssituationen statt Frontalunterricht.
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INHouse direkt in Ihrem Betrieb
Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb und bringen die komplette Schulungsausstattung mit. Sie müssen nichts organisieren – nur einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen.
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Modernes Trainingsequipment, das andere nicht bieten
Wir trainieren mit QCPR-Feedback-Puppen und Heimlich-Trainern – Ausstattung, mit der Ihre Mitarbeitenden Handgriffe wirklich spüren und verinnerlichen, statt sie nur theoretisch zu kennen.
Überzeugt? Dann lassen Sie uns loslegen.
Jeder Betrieb ist anders. Sagen Sie uns, wie wir Sie unterstützen können. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung.
Wer bei Ihnen ausbildet
Unsere Ausbilder sind selbst aktiv im Rettungs- oder Sanitätsdienst tätig – Ihre Mitarbeitenden lernen also nicht von reinen Theoretikern, sondern von Menschen mit echter Ernstfall-Erfahrung. Die fachliche Qualität unserer Kurse wird zusätzlich durch eine Leitende Notärztin sichergestellt.
Ablauf & Rahmendaten
Dauer
9 Unterrichtseinheiten
(ca. 7,5 Zeitstunden inkl. Pausen)
Gruppengröße
Bis zu 20 Teilnehmende pro Kurs
Ort
Inhouse bei Ihnen im Betrieb
Nachweis
Offizielle Teilnahmebescheinigung für jeden Teilnehmenden.
(Gültig für 2 Jahre.)
Noch Fragen? Wir haben die Antworten.
Wie viel muss ich für den Kurs bezahlen?
In der Regel nichts. Die Kursgebühren für die betriebliche Erste-Hilfe-Aus- bzw. Fortbildung werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen. Nur falls die Kostenübernahme für einzelne Teilnehmende ausnahmsweise nicht möglich ist, rechnen wir zum jeweils aktuellen BG-Satz (aktuell 46,31 EUR / Teilnehmer) direkt mit Ihnen ab.
Wie schnell kann ein Kurs bei uns stattfinden?
Kurse müssen mindestens 10 Tage vor Kursbeginn bei der VBG-QSEH angemeldet werden. In Ausnahmefällen ist auch eine kurzfristigere Durchführung möglich – sprechen Sie uns einfach an.
Manche Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (wie zum Beispiel die BGN, UK NRW) verlangen eine vorherige Anmeldung durch den Betrieb – also durch Sie – mindestens 4 Wochen vor dem Kurs, damit die Kosten übernommen werden.
Gibt es eine Mindestgröße für die Gruppe?
Eine gesetzliche Mindestgröße gibt es nicht. Für eine gute Gruppendynamik und einen reibungslosen Ablauf empfehlen wir eine gewisse Mindestteilnehmerzahl – sprechen Sie uns gerne an, wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihre Betriebsgröße.
Wie oft muss die Ausbildung aufgefrischt werden?
Alle zwei Jahre ist eine Fortbildung vorgeschrieben. Damit Sie das nie selbst im Blick behalten müssen, erinnern wir Sie automatisch 3 Monate vor Ablauf an die Auffrischung.
Sind wir bei einer Betriebsprüfung mit den Unterlagen abgesichert?
Ja. Jeder Kurs wird bei der VBG-QSEH angemeldet und erhält eine offizielle Kurs-ID. Die Teilnehmerliste wird vollständig dokumentiert und archiviert – im Falle einer Prüfung sind Sie jederzeit auf der sicheren Seite.
Reicht der Erste-Hilfe-Schein allein aus?
Nein. Die Ausbildung allein macht jemanden noch nicht offiziell zum Ersthelfer in Ihrem Betrieb. Als Arbeitgeber müssen Sie die ausgebildete Person zusätzlich schriftlich zum Ersthelfer bestellen – erst dann gilt die Pflicht nach DGUV Vorschrift 1 als erfüllt. Gerne beraten wir Sie, wie die Bestellung korrekt umgesetzt wird.
Welche weiteren Schulungen kann ich zusätzlich buchen?
Neben der betrieblichen Ersten Hilfe bieten wir passende Zusatzqualifikationen für Ihren Betrieb an: Brandschutz- & Evakuierungshelfer, den Staplerschein (Flurförderzeuge) sowie Stop the Bleed® für Betriebe mit besonderer Gefährdung. Sprechen Sie uns gerne an – wir stellen Ihnen ein individuelles Schulungspaket zusammen.
IHR NÄCHSTER SCHRITT
Machen Sie Ihr Team jetzt startklar.
Sie kennen jetzt Ablauf, Kosten und Ihre Pflichten als Arbeitgeber. Fragen Sie unverbindlich an – wir kümmern uns um den Rest.
